Das Selbstwertgefühl präsentiere sich normal. Es bestehe kein Lebensüberdruss und keine Suizidalität. Der Antrieb in der Untersuchungssituation, Mimik, Gestik und Psychomotorik seien normal. Für Impulshandlungen ergäben sich keine Hinweise. Die Willenskräfte seien zielgerichtet. Der Beschwerdeführer sei fähig, seine Angelegenheiten selbständig zu regeln. Es bestünden keine Entscheidungsschwierigkeiten wie Ambivalenz oder Ambitendenz (S. 25). Zu den Arztberichten in den Akten nahm der Gutachter wie folgt Stellung (S. 27 ff.): Zum Bericht der C.__