Der Beschwerdeführer sei in allen Qualitäten vollständig orientiert und während der gesamten Untersuchung (11:00 Uhr bis 14:20 Uhr mit einer Pause von 12:30 Uhr bis 12:45) durchgehend aufmerksam und gut konzentriert. Es bestünden keine Einbussen höherer kognitiver Leistungen wie Gedächtnis oder problemlösendes Denken. Die Intelligenz erscheine als durchschnittlich. Das formale und inhaltliche Denken weise keine Pathologika auf. Gedankenabrisse und -sprünge, lnkohärenzen oder Assoziationslockerungen, Verlangsamung oder Beschleunigung des Denkens, Danebenreden, Grübelneigung, Zwangsgedanken, pathologische Ängste, überwertige Ideen oder Wahn liessen sich nicht erheben.