Der Beschwerdeführer berichte eine Reihe von aktuellen sozialen Kontakten, z.B. gehe er täglich am Abend in einen türkischen Imbiss und treffe dort Leute (S. 24 f.). Aus den Angaben des Beschwerdeführers und dem in der Untersuchung gezeigten Verhalten liessen sich keine akzentuierten Persönlichkeitseigenschaften und keine spezifische Persönlichkeitsstörung gemäss ICD-10 ableiten. Der Beschwerdeführer sei in allen Qualitäten vollständig orientiert und während der gesamten Untersuchung (11:00 Uhr bis 14:20 Uhr mit einer Pause von 12:30 Uhr bis 12:45) durchgehend aufmerksam und gut konzentriert.