Sowohl die (in den Vorakten nicht erwähnten) Erlebnisse während des Bosnienkrieges als auch der Raubüberfall seien einschneidende Erlebnisse. Der Versicherte habe jeweils quälende, sich wiederholende Alpträume gehabt, jedoch keine Flashbacks. Er zeige anhaltende, leicht ausgeprägte Symptome einer erhöhten psychischen Sensitivität und Erregung mit Schlafstörungen, Reizbarkeit und erhöhter Schreckhaftigkeit. Die geringe Ausprägung des Vermeidungsverhaltens spreche für eine geringgradige Ausprägung der posttraumatischen Symptome, die Diagnosekriterien einer PTBS seien grenzwertig erfüllt (S. 11). Die depressive Symptomatik sei aktuell leichtgradig (S. 12).