3.1 3.1.1 Der Beschwerdeführer arbeitete seit Januar 2006 bei der [...] AG, wo er als [...] beschäftigt war (IV-Nr. 6 S. 1). Diese Anstellung löste er per 24. Januar 2007 auf (IV-Nr. 6 S. 9), um sich selbständig zu machen. Sein Geschäft musste er indes im April 2007 mangels Erfolg wieder schliessen, worauf er sich bei der Arbeitslosenversicherung anmeldete (IV-Nr. 13 S. 1). Am 12. Dezember 2007 wurde der Beschwerdeführer vor seiner Haustür Opfer eines Raubüberfalls durch zwei maskierte und bewaffnete Männer (IV-Nr. 4.15 + Nr. 4.13 S. 2). Während einer der beiden ihn festhielt, schlug der andere mit der Pistole auf ihn ein.