_ weiterzuführen (A.S. 103 f.). Die Beschwerdegegnerin hält am 3. Juli 2017 am Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest; eventualiter beantragt sie, es seien die Strafvollzugsakten zu edieren (A.S. 108 ff.). 2.5 Der Vertreter des Beschwerdeführers reicht am 29. August 2017 eine Kostennote ein (A.S. 113 ff.). Diese geht am 30. August 2017 zur Kenntnisnahme an die Beschwerdegegnerin (A.S. 116), welche sich in der Folge nicht dazu äussert.