Dieser verzichtet am 29. September 2016 auf Einwände gegen den Gutachter sowie auf Ergänzungsfragen. In der gleichen Eingabe begehrt er ab Mandatsübernahme die Bestellung als unentgeltlicher Rechtsbeistand des Beschwerdeführers (A.S. 47 f.). Die Vizepräsidentin bestellt Patrick Thomann am 7. Oktober 2016 mit Wirkung ab 1. September 2016 als unentgeltlichen Rechtsbeistand. Den Antrag der Beschwerdegegnerin auf Anpassung des Fragenkatalogs weist sie ab (A.S. 49 f.). 2.4 Das psychiatrische Gutachten von Dr. med. B.___ ergeht am 25. Januar 2017 (A.S. 55 ff.).