, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, ein Gerichtsgutachten in Auftrag, nachdem die Parteien dagegen keine Einwände erhoben haben (A.S. 23 f.). Da der Beschwerdeführer in Deutschland inhaftiert worden ist und sich deshalb der Begutachtung nicht unterziehen kann (A.S. 27 f.), sistiert die Vizepräsidentin am 10. Februar 2015 im Einverständnis mit den Parteien das Beschwerdeverfahren und schiebt die Begutachtung auf (A.S. 31). Die Beschwerdegegnerin beantragt am 25. September 2015 die Anpassung der Fragen an den Gutachter (A.S. 33). Die Vizepräsidentin verlängert die Sistierung am 7. Januar 2016 (A.S. 38).