I. 1. Der Versicherte A.___ (fortan: Beschwerdeführer), geb. 1981, meldete sich am 29. Juli 2008 bei der IV-Stelle des Kantons Solothurn (fortan: Beschwerdegegnerin) zum Leistungsbezug an (IV-Stelle Beleg / IV-Nr. 2). Diese verneinte mit Verfügung vom 11. April 2014 einen Anspruch auf eine Invalidenrente sowie auf berufliche Eingliederungsmassnahmen, da keine Invalidität vorliege (Aktenseite / A.S. 1 ff.).