{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-10-13", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-128_2017-10-13.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=135680&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=24&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "5ffe39512b9642d351161e14578af446"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.128"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 13.10.2017 VSBES.2014.128"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 13.10.2017 VSBES.2014.128"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 13.10.2017 VSBES.2014.128"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente und berufliche Massnahmen"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:02:43", "Checksum": "5ab5f04ada2701f3019fee8512d775fb", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 13.10.2017 VSBES.2014.128\nRegeste:\nInvalidenrente und berufliche Massnahmen\n\n\nAnlässlich der Untersuchung vom 18. Januar 2017 berichte der Beschwerdeführer, er habe Angst vor Menschen, da sie ihm etwas antun oder ihm schaden wollten. Dies könnten alle möglichen Menschen sein. Abends könne er nicht einschlafen, weil alle Dinge, die er tagsüber erlebt habe, immer wieder in Gedanken auftraten. Er habe auch Magenprobleme und könne deswegen nicht so gut essen. Einmal hätten ihn zwei Personen auszurauben versucht, als er seine Wohnung habe betreten wollen. Die Männer hätten ihn mit einer Waffe bedroht, geschlagen und getreten. Einer der Täter sei davongelaufen, den anderen habe er zusammen mit einem Nachbar und dem Cousin festgehalten, bis die Polizei gekommen sei. Während zwei oder drei Jahren sei es ihm dann ziemlich schlecht gegangen, er habe unter starken Ängsten gelitten und sich nicht mehr konzentrieren können. Die Ängste seien in geringerem Ausmass immer noch vorhanden (A.S. 59). Er traue den Menschen manchmal nicht, habe sogar an der Ehefrau gezweifelt. Wenn z.B. jemand frage, was er heute Nachmittag tue, gebe er manchmal eine falsche Antwort, damit die andere Person nicht wisse, was er wirklich mache. Er habe das Gefühl, er könnte irgendwie bedroht, beobachtet oder kontrolliert werden, sei aber nicht zu konkreten Angaben in der Lage. Eigentlich müsse er sich selbst sagen, dass dies nicht stimmen könne, es gelinge ihm so, sich auch wieder zu beruhigen. Er habe nie das Gefühl, dass sein Denken irgendwie durch äussere oder andere Umstände beeinflusst werde. Er habe seinen Freunden gesagt, sie sollen sich nicht plötzlich heftig bewegen, er reagiere sonst mit Angst oder Erschrecken. Vor dem Schlafengehen kontrolliere er die Türen, den Herd und auch die Fenster. Wenn er einmal nachts aufwache, könne es vorkommen, dass er noch einmal kontrolliere. Höre er nachts ein Geräusch, so schaue er manchmal auf dem Balkon nach, teils müsse sogar die Ehefrau mitkommen, weil er alleine Angst habe. Heute meide er Situationen, in denen es mit seiner Frau zu Streit kommen könne. Er ertrage allerdings keinen Schmutz in der Wohnung. Werde der Tag zu stressig, so habe er grosse Mühe mit dem Einschlafen oder könne teils gar nicht schlafen. Er sei oft in einem Halbschlaf, aus dem er dann wegen Geringfügigkeiten erwache. Im Halbschlaf habe er manchmal das Gefühl, wie wenn jemand ins Zimmer komme, er schrecke dann auf. Er stehe einzig in hausärztlicher Kontrolle, wo man ihm seine Medikamente verschreibe. Zurzeit nehme er Olanzapin Mepha (5 mg, ein bis zwei Tabletten) statt wie früher Zyprexa. Eine psychiatrische oder psychologische Behandlung führe er seit 2014 nicht mehr durch. Er stehe etwa um 7:30 Uhr auf und begleite die Kinder zur Schule, manchmal zu Fuss, manchmal auch mit dem Auto. Danach halte er sich zu Hause auf. Je nach Zustand könne es vorkommen, dass er einschlafe oder fernsehe, vor allem Dokumentarfilme und Fussball. Die Kinder kämen dann gegen Mittag zurück und würden das von der Ehefrau gekochte Mittagessen einnehmen. Nachmittags gingen die Kinder zur Schule (A.S. 60); er begleite sie wieder oder gehe mit der Frau einkaufen. Manchmal versuche er auch, im Haushalt etwas zu helfen. Abends suche er oft irgendeinen Freund in einem lmbissstand auf. Manchmal besuche er einen anderen Freund in dessen Laden oder gehe in ein türkisches Café, wo er je nachdem auch Karten spielen könne, was er gerne tue. Er habe einige wenige enge Freunde, denen er vertraue, daneben einige oberflächliche Bekanntschaften, mit denen er auch gut sprechen könne. Früher habe er zeitweise um Geld gespielt, sei auch ins Casino gegangen, heute aber nicht mehr. Den Abend verbringe er meist vor dem Fernseher oder er beschäftige sich im Internet. Gegen 1:00 oder 2:00 Uhr gehe er ins Bett. Er benötige meistens ein bis zwei Stunden, bis er einschlafe. Er leide unter Gedankenkreisen. Es komme vor, dass er wieder aufstehe. Manchmal träume er, unter Stress teilweise von Dingen, die nicht richtig ins Leben gehörten; zuweilen habe er Angst und wache dann auf. Er träume nicht jede Nacht. Tagsüber schlafe er nur, wenn er nachts nicht gut geschlafen habe. Er sei nicht dauernd nervös, zu Hause fühle er sich eher ruhig. In der Vergangenheit sei es vorgekommen, dass er schnell gereizt reagiert habe, er habe teilweise auch Leute geschlagen in der Wut, was heute nicht mehr der Fall sei. Er habe gelernt, besser damit umzugehen und sei allgemein ruhiger geworden. Er lese die türkische Zeitung, informiere sich auch im Internet und lese verschiedene Nachrichten. Die Töchter seien zehn und sechs Jahre alt, mit beiden laufe es sehr gut, er habe Freude an ihnen. In der Beziehung zur Ehefrau gebe es keine grossen Probleme. Er werde seit über einem Jahr vom Sozialamt und vom Vater unterstützt (A.S. 61). Zu den Angehörigen in der Türkei bestehe regelmässiger Kontakt, er besuche sie etwa einmal im Jahr (A.S.62)."}