Sein Einwand, die Art und Weise, wie die Vergabe in der Praxis ablaufe, werde dem Zufallsprinzip nicht gerecht, dringt nicht durch. Nach der Auskunft des Bundesamts für Sozialversicherungen vom 6. Juni 2013 erfolgt eine elektronische Zuordnung aus der Liste der verfügbaren medizinischen Abklärungsstellen; diese füllt sich vor jeder Auftragsvergabe mit denjenigen Gutachterstellen, die in den erforderlichen Fachdisziplinen über freie Kapazitäten verfügen und in der Lage sind, das Gutachten in der gewünschten Sprache und der erwarteten Bearbeitungszeit zu verfassen. Sodann erfolgt die Auswahl nach einem programmierten Algorithmus.