SOG 2013 Nr. 34 Art. 72bis IVV. Die polydisziplinäre Vergabe von Begutachtungsaufträgen der Invalidenversicherung über die elektronische Plattform SuisseMED@P genügt den Anforderungen von BGE 137 V 210. Der Versicherte muss vor der Vergabe Gelegenheit erhalten, sich zu den vorgesehenen Fachdisziplinen zu äussern (E. 2.2). Die IV-Stelle darf es ablehnen, eigentliche Fragenkataloge des Versicherten an die Gutachter weiterzuleiten (E. 2.3). Sachverhalt: Die IV-Stelle teilte dem Beschwerdeführer mit, sie sehe eine polydisziplinäre Begutachtung als erforderlich an, wobei der Auftrag nach dem Zufallsprinzip vergeben werde.