SOG 2014 Nr. 35 § 74 SV. Rückerstattungspflicht des Krankenversicherers für die Prämienverbilligung von Personen, die während des Anspruchsjahres versterben. Sachverhalt: Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn verpflichtete die Krankenkasse X., die Prämienverbilligung von 14 ihrer Versicherten, die 2012 verstorben waren, pro rata temporis zurückzuzahlen. Die Krankenkasse erhob gegen die Verfügung der Ausgleichskasse Beschwerde beim Versicherungsgericht. Sie lehnte die Rückzahlung ab, da die Ausgleichskasse ihr gegenüber keine Befugnis zum Erlass von Verfügungen habe und die Restguthaben der Prämienverbilligung an die Erben der Versicherten ausbezahlt worden seien.