11, A.S 125). In ihrer Beurteilung gelangen die Gutachter im Gutachten vom 4. August 2016, das von einer starken Blutung ausgeht, welche erst um ca. 12.10 Uhr auftrat, sich rasch manifestierte und sogleich behandelt wurde, zur Verneinung eines Behandlungsfehlers. Die ergänzende Stellungnahme vom 11. Juli 2017, welche eine um 11.34 Uhr erfolgte Verletzung der Arteria mammaria mit anschliessender Blutung annimmt, die sich erst um 12.10 hämodynamisch manifestierte und anschliessend behandelt wurde, gelangt zum gleichen Resultat. Auch hier führen die Gutachter aus (Ziff. 13), es sei kein Behandlungsfehler, dass die Blutung aufgetreten und erst um 12.10 Uhr erkannt worden sei.