Entsprechend dieser Annahme und aufgrund der dokumentierten Behandlungsmassnahmen gingen sie von einer starken Blutung mit raschem Blutverlust aus (vgl. auch Schreiben vom 11. Juli 2017, Ziffer 13, A.S. 126). Bei der Beantwortung der Ergänzungsfragen (Schreiben vom 11. Juli 2017, Ziffer 13) halten es die Gutachter aufgrund der Angaben im Anästhesieprotokoll für wahrscheinlicher, dass es bereits um 11.34 Uhr (PM-Einlage) zur erwähnten Verletzung gekommen und die Blutung erst aufgrund des um 12.10 Uhr festgestellten Blutdruck-Abfalls bemerkt worden sei.