_ vom 25. November 2015 - der Stellungnahme einer faktischen Partei. Unbestritten sei, dass die Blutung bzw. die korrekte Versorgung teilkausal für die eingetretene Optikusneuropathie verantwortlich sei. Die Frage nach dem Ausmass der Blutung - und davon hänge die Frage nach der korrekten Versorgung ab - erweise sich daher als zentral. Völlig unverständlich nehme sich dann aber die Antwort der Gutachter zu Frage 15 aus, wonach die Blutung und die Korrekturmassnahmen gar nicht zwingend hätten dokumentiert werden müssen.