In Abhängigkeit von der gewählten Stelle, an der man den Schrittmacherdraht von innen durch die Brustkorbwand nach aussen mit der dafür vorgesehenen Nadel durchsteche, könne es dennoch theoretisch zu Verletzungen kommen, wenn man das Gefäss oder einen grösseren Seitenast treffe. Dieser Umstand reicht jedoch nicht aus, um den Unfallbegriff zu bejahen. So ist die Frage, ob eine ärztliche Vorkehr als mehr oder weniger ungewöhnlicher äusserer Faktor zu betrachten sei, nur dann zu bejahen, wenn die ärztliche Vorkehr als solche den Charakter des ungewöhnlichen äusseren Faktors aufweist;