Ein konkretes Fehlverhalten oder gar einen Behandlungsfehler der behandelnden Ärzte des D.___ leiten die Gutachter daraus nicht ab. So ist aus Sicht der Gutachter nicht von den üblichen Vorkehrungen abgewichen worden. Wie die Gutachter schliesslich ausführen, seien Verletzungen der Arteria mammaria bei Schrittmacherinstallationen extrem selten. In Abhängigkeit von der gewählten Stelle, an der man den Schrittmacherdraht von innen durch die Brustkorbwand nach aussen mit der dafür vorgesehenen Nadel durchsteche, könne es dennoch theoretisch zu Verletzungen kommen, wenn man das Gefäss oder einen grösseren Seitenast treffe.