Gemäss Beurteilung der Gutachter sei die Blutung lege artis versorgt worden. Selbst bei einer theoretisch denkbaren kürzeren Reaktionsphase auf die Blutung lasse sich aufgrund der komplexen Risikolage nicht belegen, dass bei einer noch kürzeren Behebung der Blutung das Risiko für die Minderdurchblutung des Sehnerves massgeblich reduziert worden wäre. Bei einer Aortenklappen-Ersatzoperation werde ein temporärer Pacemaker routinemässig (100 %) eingesetzt wegen der Möglichkeit von perioperativen Herzrhythmusstörungen. Es handle sich nicht um ein unerwartetes Ereignis.