Die Gutachter würden die Nicht-Erwähnung primär auf diesen Umstand hinführen, dass der Blutung im Rahmen des Gesamtverlaufes der OP keine gesonderte Bedeutung zuzumessen worden sei. Damit sei diese Blutung und der damit verbundene BD-Abfall nicht als einzige oder singulär führende Ursache der ischämischen Optikusneuropathie zu identifizieren. Ein Behandlungsfehler liege nicht vor. Der BD habe nach Abfall ca. 12.10 Uhr innert vertretbarer Frist stabilisiert werden, die Blutung (gemäss Aussage in Frage 14) innert 5 - 10 Minuten stabilisiert werden können.