Die Frage, ob die Aussage des D.___, dass die Blutung innert ca. 5 bis 10 Minuten habe kontrolliert werden können, aufgrund des erfolgten Blutverlustes und der nötigen Blutzufuhr offensichtlich falsch sei, verneinten die Gutachter. Die Umstände und Dauer, bis diese Blutung (nach Manifestwerden um 12.10 Uhr) habe kontrolliert werden können, seien im Operationsbericht nicht erwähnt. Es lägen keine offensichtlichen gegenteiligen Anhaltspunkte vor, dass diese Aussage unzutreffend wäre, sie lasse sich aber auch nicht durch das Protokoll belegen. Die hämodynamische Relevanz habe sich erst ca. 12.10 Uhr manifestiert.