Der im Schreiben des D.___ vom 25. November 2015 Ziff. 2 rekonstruierte Zeitpunkt ca. 12:10 Uhr für die Verletzung der Arteria mammaria sei falsch. Anhand des Anästhesieprotokolls gingen die Gutachter davon aus, dass der PM zum Zeitpunkt resp. kurz vor Zeitpunkt des Abgangs von der Herz- Lungenmaschine um 11.34 Uhr gesetzt worden sei. Entsprechend müsse die Verletzung der Arteria thoracica zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein. Die Relevanz bezüglich BD sei um ca. 12.10 Uhr manifest geworden und es seien entsprechende Gegenmassnahmen eingeleitet worden.