Der minimalinvasive Zugang sei gewählt worden, um bei der vorliegenden Adipositas sowie dem Diabetes postoperative Wundheilungsstörungen zu vermeiden. Es verbleibe die Unklarheit und divergente Einschätzung gegenüber der Stellungnahme des lnselspitals über die Signifikanz der Verletzung der A. mammaria, bzw. deren Seitenastes für die zu diskutierende Komplikation. Die Gutachter würden der Verletzung in der Summe aller Faktoren gutachterlich die Bedeutung einer teilkausalen Erhöhung der Risikolage beimessen. 5.3 Mit Stellungnahme vom 11. Juli 2017 (A.S. 122 ff). beantworteten die Gutachter der J.___ die Zusatzfragen des Beschwerdeführers.