Die Begleiterkrankungen des Beschwerdeführers seien nach Aktenlage hinreichend berücksichtigt worden. Eine bessere Kontrolle des Diabetes vor der Operation wäre aus Sicht der Gutachter wünschenswert gewesen, allerdings stehe dies in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Erblindung des Patienten. Der Patient weise Risikofaktoren auf, die das sehr seltene Erblindungsrisiko bei langdauernden Operationen erhöhen würden (Lee LA et al, Risk factors associated with ischemic optic neuropathy after spinal fusion surgery, Anesthesiology 2012 Jan; 116: 15-24).