Aus gutachterlicher Sicht könne die Gabe von Noradrenalin in dieser Dosierung wie vom D.___ dargestellt zur Erhaltung der systemischen Nachlast dienen und sei gängige klinische Praxis. Allerdings sei der Patient im Verlauf der gesamten Operation Noradrenalinpflichtig gewesen, diese Dosen wiesen auf eine Hypovolämie hin, die im weiteren Verlauf durch die Verletzung der A. mammaria bzw. des Seitenastes noch aggraviert worden sei. Die kontinuierliche Verwendung von Noradrenalin mit weiteren Bolusgaben an der HLM und niedrigen Perfusionsdrücken seien aus Sicht der Gutachter für den Verlauf und die Komplikation des Sehverlustes im Sinne einer Teilkausalität für die Risikoerhöhung zu gewichten.