Aus dem vorliegendem Anästhesieprotokoll seien zudem keine Warnsignale, wie zum Beispiel Bradyarrhythmien oder Überleitungsstörungen zu entnehmen, die auf einen erhöhten Augeninnendruck hinweisen würden. Des Weiteren wird von den Gutachtern dargelegt, dass keinerlei Anzeichen / Indizien für Unregelmässigkeiten betreffend aktivem Tun oder Unterlassen im Zeitraum vor der Operation vorlägen. Auch lägen keinerlei Anzeichen / Indizien für Unregelmässigkeiten betreffend aktivem Tun oder Unterlassen im Zeitraum während der Operation vor. Auffallend sei, dass der Patient nach Beginn der Operation schon mit kreislaufstabilisierenden Medikamenten in hoher Dosierung habe behandelt werden müssen.