Aus den Akten sei nicht zu entnehmen, dass es während der Operation zu einer Kompression der Augen durch andere Ursachen gekommen sei (wie z.B. Arm des Operateurs etc.). Aus ophthalmologischer Sicht sei der postoperativ erhobene Befund typisch für eine durch Minderdurchblutung verursachte Optikusatrophie, ohne sonstige Hinweise auf direkte lokale Druckschädigung. Aus dem vorliegendem Anästhesieprotokoll seien zudem keine Warnsignale, wie zum Beispiel Bradyarrhythmien oder Überleitungsstörungen zu entnehmen, die auf einen erhöhten Augeninnendruck hinweisen würden.