Der zugezogene Ophthalmologe habe keine klinischen Zeichen für einen embolischen Verschluss gefunden. Welche Gewichtung der Kreislaufinstabilität im Zusammenwirken der multiplen Risikofaktoren für die Minderdurchblutung des Sehnerves zuzuordnen sei, könne gutachterlich nicht genau beziffert werden. Wie lange eine derartige Kreislaufinstabilität dauern müsse, bis eine entsprechende Komplikation eintrete, könne aus gutachterlicher Sicht nicht gesagt werden, da es keine ausreichenden Angaben in der Literatur gebe zur Dauer der Kreislaufinstabilität bzw. zur Höhe des Blutdruckes, die zu einer Schädigung des Sehnervs führen würden.