Aufgrund der vorliegenden Akten und der wenigen Literatur gingen die Gutachter davon aus, dass die intraoperative Verletzung im Sinne einer teilkausalen Ursache für eine Risikoerhöhung zu gewichten sei. Verletzungen der Arteria mammaria bei Schrittmacherinstallationen seien extrem selten. In Abhängigkeit von der gewählten Stelle, an der man den Schrittmacherdraht von innen durch die Brustkorbwand nach aussen mit der dafür vorgesehenen Nadel durchsteche, könne es dennoch theoretisch zu Verletzungen kommen, wenn man das Gefäss oder einen grösseren Seitenast treffe. Häufiger sei die Verletzung des Gefässes beim Verschluss des Brustbeines mit Drahtcerclagen zu erwarten (2 – 3 %).