Bei dieser Sachlage sei für die Gutachter die genaue Rekonstruktion der chirurgischen Abläufe nicht möglich. Entgegen der Ansicht des D.___ beurteile man aus gutachterlicher Sicht aber diese Verletzung der A. mammaria bzw. des kleinen Astes der A. mammaria nicht als leicht. Sie habe die Transfusion eines Erythrozytenkonzentrates und 270 ml Cellsaver Blut notwendig gemacht. Für dieses Volumen des Cellsavers sei aus Sicht der Gutachter, abhängig vom Hämotokrit des aufgefangenen Blutes, ein Blutverlust zwischen 800 und 1200 ml notwendig. Dies könne retrospektiv nach Meinung der Gutachter nicht als «leichte Blutung» bezeichnet werden.