Wie oben ausgeführt, könnten aus ophthalmologischer Sicht eine Vielzahl von Faktoren dazu beitragen, dass diese Perfusion ungenügend werde. Die Verletzung der Arteria mammaria sei dabei eine von vielen hier konkret vorliegenden Faktoren, die gegenseitig ungünstig interagieren und zu einer Risiko-Kumulation führen könnten. Aus anästhesiologischer / herzchirurgischer Sicht führten die Gutachter diesbezüglich aus, eine Verletzung der A. mammaria könne zu einem grossen Blutverlust und einer damit einhergehenden Verminderung des Blutdruckes und der Notwendigkeit einer kreislaufstützenden Therapie führen. Letztere sei in casu allerdings schon während der Herz-Lungen-Maschine notwendig gewesen.