Zudem sei ein beidseitiger Befall der Sehnerven durch Embolien ohne Nachweis von anderen Organ-Manifestationen höchst unwahrscheinlich. Die spätere Atrophie der Sehnerven-Papillen und das Fehlen von zerebralen lnfarktzonen bei der radiologischen Bildgebung sprächen gegen eine Durchblutungsstörung im Bereiche der Sehbahn oder der Sehzentren. Die beim Patienten vorhandenen Probleme eines ungenügend kontrollierten Diabetes mellitus Typ II, einer Dyslipidämie und der Adipositas müssten als allgemeine vaskuläre Risikofaktoren betrachtet werden. Was den Diabetes mellitus angehe, zeigten sich ophthalmologisch aber noch keine diabetischen Netzhautveränderungen.