Aus ophthalmologischer Sicht führten die Gutachter weiter aus, postoperative Visusstörungen bei schwierigen und langdauernden chirurgischen Eingriffen (Herzchirurgie, Wirbelsäulen-Chirurgie) seien eine sehr seltene, aber schwere Komplikation. In der Regel seien solche partielle oder vollständige Verluste von Sehfunktionen durch eine perioperativ aufgetretene Durchblutungsstörung und anschliessende Atrophie von Nervengewebe des visuellen Systems verursacht. Die Durchblutungsstörung könne in der Netzhaut, an der Papille, an der Aderhaut, am Sehnerven, der Sehbahn, der Sehrinde und im assoziierten Kortex auftreten.