Demnach bejahten die Gutachter eine Abweichung vom «normalen» Verlauf. Sodann führten die Gutachter zur Frage, bezüglich der Abläufe und Wirkungszusammenhänge des Sehverlustes aus anästhesiologischer / herzchirurgischer Sicht nachvollziehbar aus, der Sehverlust sei sofort postoperativ aufgetreten, was auf eine direkte intraoperative Schädigung hinweise.