5. 5.1 In dem in der Folge vom Versicherungsgericht veranlassten polydisziplinären Gutachten der J.___ vom 4. August 2016 (A.S. 52 ff.) untersuchten die Gutachter den Beschwerdeführer und beantworteten die Fragen des Versicherungsgerichts. Vorweg kann festgehalten werden, dass das Gutachten der J.___ den allgemeinen rechtsprechungsgemässen Anforderungen gerecht wird. Es stammt von unabhängigen Fachärzten, welche den Beschwerdeführer eingehend untersucht und die Vorakten studiert haben. Die Aussagen der Experten sind schlüssig und nachvollziehbar.