Das kantonale Gericht werde deshalb ein neues polydisziplinäres Gutachten einholen müssen, um die anlässlich der Aortenklappenoperation gesetzte Ursache und den genaueren Verlauf des Eingriffs, namentlich auch mit Blick auf die allenfalls für den Sehverlust kausale Gefässverletzung, zu klären. Dabei seien neben einem Herzchirurgen auch Fachärzte für Anästhesie und Ophthalmologie einzubeziehen. Hernach werde es unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung erneut zu prüfen haben, ob ein Unfall im Rechtssinne anzunehmen sei. 2. Mit Verfügung vom 24. Juni 2014 (A.S. 22) beauftragt der Präsident des Versicherungsgerichts Dr. med. G.___ (FMH Innere Medizin; Fallführung), PD Dr. med.