1. 1.1 A.___ (nachfolgend: Beschwerdeführer), geb. 1955, arbeitete seit dem 13. Mai 1998 in einem Vollzeitarbeitsverhältnis als Geschäftsführer bei der Firma B.___, und war in dieser Funktion bei der Zürich Versicherungsgesellschaft (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Mit Unfallmeldung vom 25. Oktober 2010 teilte der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin mit, er habe sich am 27. September 2010 einer Herzoperation unterziehen müssen. Durch einen Unfall bei der Narkose sei er vollständig erblindet (ZA-Nr. [allgemeine Akten der Zürich] 1). Im Bericht vom 11. Oktober 2010 stellte Dr. med. Dr. sc.