{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-10-27", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2013-322_2017-10-27.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=135728&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=27&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "26f6177dfbcb953d91d51255ccbef8db"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2013.322"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bundesgerichtsentscheid vom 28. 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Auffallend seien niedrige Blutdrücke (Nettodrücke zwischen 45 und 50 mmHg) während der Herz-Lungen-Maschine trotz kontinuierlicher Gabe von blutdruckstützenden Medikamenten (Noradrenalin) durch die Anästhesie und weiteren zusätzlichen und mehrfachen Einzelgaben durch den Kardiotechniker. Gemäss Stellungnahme des D.___ habe die Blutung der Arteria Mammaria bzw. deren Seitenastes zu einer Erhöhung der Risikosituation geführt. Es werde ausgeführt, die Blutung sei weder besonders schwierig oder zeitaufwendig zu versorgen gewesen, noch sei sie Hb relevant oder kreislaufwirksam gewesen. Somit habe auch kein Grund für eine volle Sternotomie in dieser Situation vorgelegen. Zur Kreislaufrelevanz werde angeführt, eine Gabe von 200-300 Microgramm/h sei absolut normal und wünschenswert nach Ersatz einer stenosierten Aortenklappe und konsekutiver linksventrikulärer Hypertrophie um die neu reduzierte Nachlast nach Entfernung der Stenose wieder auszugleichen. Aus gutachterlicher Sicht könne die Gabe von Noradrenalin in dieser Dosierung wie vom D.___ dargestellt zur Erhaltung der systemischen Nachlast dienen und sei gängige klinische Praxis. Allerdings sei der Patient im Verlauf der gesamten Operation Noradrenalinpflichtig gewesen, diese Dosen wiesen auf eine Hypovolämie hin, die im weiteren Verlauf durch die Verletzung der A. mammaria bzw. des Seitenastes noch aggraviert worden sei. Die kontinuierliche Verwendung von Noradrenalin mit weiteren Bolusgaben an der HLM und niedrigen Perfusionsdrücken seien aus Sicht der Gutachter für den Verlauf und die Komplikation des Sehverlustes im Sinne einer Teilkausalität für die Risikoerhöhung zu gewichten.\nIm Rahmen der postoperativen Visite sei aus Sicht der Gutachter ebenfalls korrekt vorgegangen worden. Die Magnetresonanztomographie habe aufgrund der mechanischen Aortenklappenprothese nicht durchgeführt werden können. Ophthalmologisch sei die Diagnose am vierten postoperativen Tag korrekt gestellt worden. Gemäss Unterlagen sei keine Therapie eingeleitet worden. Der Augenarzt sei am vierten postoperativen Tag, also relativ spät beigezogen worden. Im Rahmen einer AION gebe es keine in klinischen Studien dokumentierte wirksame Therapie. Allfällig eingesetzte Medikamente (Calciumantagonisten, Kortikosteroide, Acetazola-mid) seien nur als therapeutische Versuche in extremis zu werten.\nZum Schutze der Augen bei Narkosen werde ein Gel auf das Auge aufgebracht und mit Pflaster verschlossen, um ein Austrocknen des Auges intraoperativ zu vermeiden. Zum weiteren mechanischen Schutz könnten noch Uhrglaspflaster verwendet werden, um die Augen vor mechanischen Druck zu schützen. Diese Massnahmen würden vor allem bei Operationen in Bauchlage angewandt. Befeuchtende Augensalben (Vitamin A) und Abkleben der Augen würden heute als Vorkehrung zum mechanischen Schutz der Hornhaut getroffen, was in diesem Fall auch gemacht worden sei.\nDie Vorerkrankungen des Patienten (Adipositas, Diabetes, arterieller Bluthochdruck), die Operationsdauer, die Herz - Lungenmaschinenzeit, die Verletzung der A. mammaria bzw. ihres Seitenastes und die daraus resultierende Notwendigkeit kreislaufstützender Medikamente seien in der Summe aus Sicht der Gutachter allesamt ursächlich für den Sehverlust des Patienten. Es gebe keine Hinweise/Indizien für eine direkte mechanische Einwirkung auf beide Augen.\nZur Wechselwirkung der aufgeführten Medikamente führten die Gutachter aus, zur Narkoseeinleitung seien Etomidate, Fentanyl sowie Paveron verwendet worden, dies seien übliche Medikamente bzw. Dosierungen für Patienten, die sich einer Herzoperation unterziehen müssten. Die Aufrechterhaltung der Narkose sei mittels dem Narkosegas Isoflurane und kontinuierlicher Gabe von Remifentanyl während der Herz-Lungen-Maschinenzeit sowie bis zur Beendigung der Operation mit Propofol erfolgt. Auch dies seien gebräuchliche Medikamente und übliche Dosierungen. Wie erwähnt sei bereits kurz nach Beginn der Operation sowie während der Herz-Lungen-Maschinenzeit die Stützung des Blutdruckes mittels Noradrenalin notwendig gewesen. Insgesamt seien trotz hoher kontinuierlicher Gabe durch die Anästhesie während der Herz-Lungen-Maschine nach Protokoll insgesamt 16 Einzelgaben mit 5 y / ml (insgesamt 80 y) durch die Kardiotechnik notwendig gewesen, um den Blutdruck auf einem niedrigen Niveau zu halten. Bei Noradrenalin handle es sich um ein gefässverengendes Medikament, ein zur Aufrechterhaltung des Blutdruckes übliches Medikament in der Herzanästhesie. Dabei verenge das Medikament durch Wechselwirkung mit dem alpha-Rezeptor das Blutgefäss und erhöhe damit den Blutdruck. Diese Gefässverengung könne potentiell auch zu einer Minderversorgung durch Blut und Sauerstoff des Versorgungsgebietes einer Arterie, in diesem Fall der Arterie des Sehnervs, führen."}