{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-10-27", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2013-322_2017-10-27.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=135728&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=27&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "26f6177dfbcb953d91d51255ccbef8db"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2013.322"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bundesgerichtsentscheid vom 28. 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Wie lange eine derartige Kreislaufinstabilität dauern müsse, bis eine entsprechende Komplikation eintrete, könne aus gutachterlicher Sicht nicht gesagt werden, da es keine ausreichenden Angaben in der Literatur gebe zur Dauer der Kreislaufinstabilität bzw. zur Höhe des Blutdruckes, die zu einer Schädigung des Sehnervs führen würden. Festzuhalten sei, dass nicht nur die Dauer der Kreislaufinstabilität, sondern auch die Heftigkeit für das Ausmass des Verschlusses eine wichtige Rolle spiele. Weiter führten die Gutachter aus, unmittelbar zu Beginn der Operation sei der Patient mit Noradrenalin, einem kreislaufstützenden und gefässverengenden Medikament, behandelt worden. Noradrenalin wirke bei den kleinen Ziliargefässen sehr vasokonstriktiv, wie die Gutachter aus eigenen Studien (Ivan Häfliger et al Universitätsspital Basel) wüssten. Im Zusammenhang mit der Verletzung der Arteria mammaria bzw. gemäss D.___ eines Endastes sei es ca. 12:10 Uhr – kurz vor Abstellen der Herz-Lungen-Maschine – zum Blutverlust gekommen, so dass danach nebst der kreislaufstützenden Therapie in hoher Dosis noch eine Fremdblutgabe notwendig gewesen sei. Der genaue Zeitpunkt der Schädigung des Sehnerves könne nicht festgestellt werden. Er sei am wahrscheinlichsten durch das Zusammenwirken aller Faktoren bedingt.\nZur Frage nach bestehenden Möglichkeiten, um Ausfälle, welche zu einem Sehverlust führen könnten, während und unmittelbar nach der lntubation möglichst frühzeitig zu erkennen, hielten die Gutachter fest, die Pupillengrösse und -reaktion würden während einer Intubationsnarkose durch multiple Medikamente beeinflusst und verändert. Dies erschwere die Interpretation der Pupillenreaktion und Pupillenweite als globale Beurteilung der Sehfähigkeit der Augen. Apparative Einrichtungen zur Visusprüfung seien nicht praktikabel. Es gebe zurzeit keinerlei Tests bzw. Monitoringverfahren, die einen drohenden Sehverlust frühzeitig (d.h. intraoperativ) feststellen könnten. Man müsse auf die Ansprechbarkeit des Patienten, also nach Beendigung der Narkose (üblicherweise auf der Intensivstation) warten. Die Pupillen seien intraoperativ von der Anästhesie regelmässig kontrolliert worden und hätten keinerlei Auffälligkeiten gezeigt.\nSodann führten die Gutachter aus, aus dem Operations- sowie dem Anästhesiebericht gebe es keinerlei Anzeichen / Indizien, die auf eine lagerungsbedingte Kompressionsverletzung beider Augen hinwiesen. Üblicherweise würde man eine lagerungsbedingte Kompressionsverletzung in Bauchlage des Patienten während der Operation erwarten. Bei der hier durchgeführten Operation sei der Patient auf dem Rücken gelegen. Aus den Akten sei nicht zu entnehmen, dass es während der Operation zu einer Kompression der Augen durch andere Ursachen gekommen sei (wie z.B. Arm des Operateurs etc.). Aus ophthalmologischer Sicht sei der postoperativ erhobene Befund typisch für eine durch Minderdurchblutung verursachte Optikusatrophie, ohne sonstige Hinweise auf direkte lokale Druckschädigung. Aus dem vorliegendem Anästhesieprotokoll seien zudem keine Warnsignale, wie zum Beispiel Bradyarrhythmien oder Überleitungsstörungen zu entnehmen, die auf einen erhöhten Augeninnendruck hinweisen würden."}