{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-10-27", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2013-322_2017-10-27.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=135728&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=27&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "26f6177dfbcb953d91d51255ccbef8db"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2013.322"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bundesgerichtsentscheid vom 28. Oktober 2013 - Unfallversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:02:51", "Checksum": "c169ebb7a46a22fec368b04df9a0a52b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322\nRegeste:\nBundesgerichtsentscheid vom 28. Oktober 2013 - Unfallversicherung\n\n\nDie direkten therapeutischen Massnahmen zur Beeinflussung der Durchblutung am Sehnervenkopf seien gering und in den Resultaten ziemlich enttäuschend. Es sei unwahrscheinlich, dass die Durchblutungsstörung am Auge durch einen von aussen aus geübten mechanischen Druck ausgelöst worden sei. Dazu wäre vermutlich während etwa 10 Minuten ein Druck von über 60 mm Hg nötig. Dies sei in Rückenlage nicht denkbar. Der kausale Zusammenhang zwischen der schwierigen Herzoperation am 27. September 2010 und der eingetretenen Amaurose sei medizinisch gesichert und könne auf die perioperative Minderperfusion mit schwerwiegenden Folgen einer akuten ischämischen Optikusneuropathie an beiden Augen zurückgeführt werden.\nZu den zu treffenden Vorkehren bei einem Eingriff der vorliegenden Art (elektiver Aortenklappenersatz), um dem Risiko eines Sehverlusts Rechnung zu tragen, führten die Gutachter aus ophthalmologischer Sicht sodann eingehend begründet aus, gemäss Literatur seien zur Prävention von postoperativen Visusstörungen die präoperative und postoperative Frage nach Visusstörung zu stellen sowie eine Risikoabklärung zu machen, mögliche Risikofaktoren des Patienten wie erhöhtes Risiko für arteriosklerotische Erkrankungen (arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus, Adipositas, Hyperlipidiämie), embolische Risikofaktoren (kongenitale Herzkrankheit, offenes Foramen ovale) zu identifizieren sowie Vorsichtsmassnahmen zur Optimierung der Lagerung perioperativ zu treffen: Verhinderungen des direkten Druckes auf die Augen, Vermeidung von Trendelenburg-Position, optimierte intraoperative Kreislaufsituation: Monitoring des zentralen Venendruckes, des arteriellen Blutdruckes, der Hämoglobinwerte. Dagegen gebe es aus anästhesiologischer / herzchirurgischer Sicht keine spezifischen Monitoring - bzw. vorbeugenden Massnahmen‚ die dem Risiko eines Sehverlustes entgegenwirken würden. Aus Sicht der Gutachter hätte eine deutlich kürzere Operationszeit, kürzere Herz-/ Lungenmaschinenzeit und Klemmzeit der Aorta einen positiven Einfluss auf das Vermeiden dieser Komplikation haben können. Auch hätte möglicherweise der Blutverlust, der Einsatz der Vasopressoren und damit die Gefahr eines niedrigen Blutdruckes und damit verbunden das Entstehen der Komplikation vermieden werden können, wenn es nicht zu einer Blutung aus der A. mammaria, bzw. eines Seitenastes gekommen wäre, die durch intraoperative Verletzung mit dem Schrittmacherdraht entstanden sei. Im vorliegenden Fall sei aus Sicht der Gutachter aber nicht von den üblichen Vorkehrungen abgewichen worden."}