{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-10-27", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2013-322_2017-10-27.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=135728&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=27&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "26f6177dfbcb953d91d51255ccbef8db"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2013.322"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 27.10.2017 VSBES.2013.322"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bundesgerichtsentscheid vom 28. 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Die gestellte und zu bestätigende ophthalmologische Diagnose einer ischämischen Optikusneuropathie, könne a) durch eine «Verstopfung» eines Blutgefässes durch abgeschwemmtes Material der verengten Herzklappe oder / und auch durch eine Minderversorgung der Sehnerven mit Blut und Sauerstoff durch b1) zu niedrigen Blutdruck oder b2) den Einsatz gefässverengender Medikamente hervorgerufen werden. Das Auftreten dieser «Ischämischen Optikusneuropathie» wird in der Literatur besonders häufig in Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen beschrieben, sei aber insgesamt eine seltene Komplikation herzchirurgischer Eingriffe. Als mögliche Ursachen würden in der Literatur folgende Ursachen bzw. Risikofaktoren genannt: verminderter Blutdruck, Blutverlust, Anämie (Verlust roter Blutkörperchen), Blutverdünnung, hervorgerufen durch Infusionen, oder aber Veränderungen des Flusses der Gehirnflüssigkeit im Sehnerv durch Lagerung des Patienten. Weitere Ursachen seien: gestörte Regulation des Blutdruckes im Auge (Autoregulation), anatomische Variationen der Blutversorgung des Sehnervs, Verwendung von gefässverengenden Medikamenten (Vasopressoren). Als Begleiterkrankungen, die das Risiko einer ischämischen Optikusneuropathie erhöhen würden, kämen der arterielle Bluthochdruck, Diabetes, Arteriosklerose, Hyperlipidämie (zu hoher Fettgehalt des Blutes), Rauchen, Schlafapnoesyndrom sowie eine gesteigerte Blutgerinnung in Frage. Aus ophthalmologischer Sicht führten die Gutachter weiter aus, postoperative Visusstörungen bei schwierigen und langdauernden chirurgischen Eingriffen (Herzchirurgie, Wirbelsäulen-Chirurgie) seien eine sehr seltene, aber schwere Komplikation. In der Regel seien solche partielle oder vollständige Verluste von Sehfunktionen durch eine perioperativ aufgetretene Durchblutungsstörung und anschliessende Atrophie von Nervengewebe des visuellen Systems verursacht. Die Durchblutungsstörung könne in der Netzhaut, an der Papille, an der Aderhaut, am Sehnerven, der Sehbahn, der Sehrinde und im assoziierten Kortex auftreten. Ein besonderes Charakteristikum der feinen Gefässe in der Aderhaut und an der Sehnervenpapille bestehe darin, dass sie stark vom sympathischen Nervensystem, insbesondere vom Sympathikus, innerviert seien. Bei einem Abfall des systemischen und lokalen Blutdruckes komme es zur Aktivierung des Sympathikus und dadurch zu einer Konstriktion dieser kleinen Gefässe. Eine Minderperfusion des neuralen Gewebes (Netzhaut, Axonfasern des Sehnervs) erfolge ätiologisch bei folgenden Ereignissen: Abfall des mittleren arteriellen Druckes (MAP), embolische Verschlüsse, vasokonstriktiv wirkende Medikamente, erhöhter intraokulärer Druck, erhöhter orbitaler Druck. Im vorliegenden Fall sei der Augenarzt am vierten Tag nach der Operation konsiliarisch beigezogen worden. Der konsiliarische Augenarzt habe eine bilaterale anteriore ischämische Optikusneuropathie, am ehesten im Rahmen einer Hypoperfusion vermutet. Der Gutachter pflichte dieser ophthalmologischen Diagnose bei. Es handle sich hier klinisch um das typische Bild einer anterioren ischämischen Optikusneuropathie, hervorgerufen durch eine Perfusionsstörung. Ein Zwischenfall durch Embolien sei nach Ansicht des Gutachters sehr unwahrscheinlich, da bei diesem Mechanismus eher die retinalen Gefässe betroffen seien. Zudem sei ein beidseitiger Befall der Sehnerven durch Embolien ohne Nachweis von anderen Organ-Manifestationen höchst unwahrscheinlich. Die spätere Atrophie der Sehnerven-Papillen und das Fehlen von zerebralen lnfarktzonen bei der radiologischen Bildgebung sprächen gegen eine Durchblutungsstörung im Bereiche der Sehbahn oder der Sehzentren. Die beim Patienten vorhandenen Probleme eines ungenügend kontrollierten Diabetes mellitus Typ II, einer Dyslipidämie und der Adipositas müssten als allgemeine vaskuläre Risikofaktoren betrachtet werden. Was den Diabetes mellitus angehe, zeigten sich ophthalmologisch aber noch keine diabetischen Netzhautveränderungen. Eine Erhöhung des Augendruckes oder ein Glaukom lägen ebenfalls nicht vor. Die Kausalkette sei wie folgt zu vermuten: Während der Herzoperation müsse immer wieder Noradrenalin gegeben werden. Durch einen vermuteten starken Blutverlust sei es zu einem beträchtlichen Abfall des Blutdruckes gekommen. Eine solche Situation führe normalerweise zu einer endogenen Ausschüttung von vasokonstriktorischen Katecholaminen (Noradrenalin). Durch die Anästhesie würden exogene laufend und insbesondere im Rahmen des Blutverlustes höhere Dosen von Sympathomimetika (Noradrenalin) verabreicht. Endogene und exogene Sympathomimetika könnten in der Augenregion insbesondere in der Aderhaut und an der Sehnervenpapille zu einer massiven Vasokonstriktion (Gefässverengung) der kleinen Arterien führen. Die starke Empfindlichkeit der Ziliararterien auf Sympathomimetika sei aus in-vitro-Experimenten bekannt. Diese Vasokonstriktion habe zur Minderperfusion (eingeschränkte Durchblutung) der Sehnerven-Papillen und damit zum Bild der anterioren ischämischen Optikusneuropathie geführt."}