Die beim Arbeitgeber und der Krankenkasse verlangten Unterlagen seien erst nach mehrmaliger Aufforderung eingetroffen. So seien auch die mitwirkenden Personen, Arbeitgeber und Krankenkasse, ihrer Pflicht in ungenügendem Ausmass nachgekommen. Zudem habe sie bereits Anfang Juni 2013 mehrmals versucht, mit Frau Y. von der Sozialregion telefonisch Kontakt aufzunehmen. Am 19. bzw. 24. Juni 2013 habe sie ihr dann die Unterlagen aushändigen können. Rätselhaft sei, dass das Dossier erst am 9. Juli 2013 nach Solothurn weitergeleitet worden sei. Sie sei auf die Familienergänzungsleistungen angewiesen.