Sachverhalt: Am 24. Januar 2013 forderte die AHV-Zweigstelle der Sozialregion Unteres Niederamt, Schönenwerd (SRUN), die Versicherte X. (nachfolgend Beschwerdeführerin) auf, im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Familien-Ergänzungsleistungen (FamEL) das beiliegende Formular auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 8. Februar 2013 einzureichen. Am 12. April 2013 teilte die Ausgleichskasse (nachfolgend Beschwerdegegnerin) der Beschwerdeführerin mit, nachdem keine Rückmeldung erfolgt sei, stelle sie die seit 1. Mai 2012 ausgerichteten FamEL ab 1. Januar 2013 ein; allenfalls zu viel bezahlte FamEL seien zurückzuerstatten.