§ 164 SG i.V.m. Art. 25 ATSG. Rückwirkende Einstellung laufender Familien-Ergänzungsleistungen wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht. Sachverhalt: Am 24. Januar 2013 forderte die AHV-Zweigstelle der Sozialregion Unteres Niederamt, Schönenwerd (SRUN), die Versicherte X. (nachfolgend Beschwerdeführerin) auf, im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Familien-Ergänzungsleistungen (FamEL) das beiliegende Formular auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 8. Februar 2013 einzureichen.