Die zweite Ausnahme für eine Vergütung von Ritalin durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung fällt daher ebenfalls ausser Betracht, zumal mit dem von der Beschwerdegegnerin vorgeschlagenen Medikament Concerta eine anerkanntermassen wirksame und zugelassene alternative Behandlungsmethode vorliegt. So ist Concerta mit dem Wirkstoff Methylphenidati hydrochloridum in der galenischen Form von Tabletten seit dem 31. Juli 2003 heilmittelrechtlich zugelassen (Swissmedic Journal 7/2003 S. 574) und nach der Fachinformation von Swissmedic zur Behandlung einer Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen indiziert.