Vorweg kann diesbezüglich festgehalten werden, dass ADHS keine Krankheit ist, die für davon betroffene Personen tödlich verlaufen oder schwere und chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann (Urteil des Bundesgerichts vom 25. April 2012, 9C_785/2011 E. 5.3.2). Zudem ist es vorliegend unbestritten, dass von Ritalin keine direkte Wirkung hinsichtlich der Autoimmunerkrankung zu erwarten ist.