Der Beschwerdeführer war im Zeitpunkt des Entscheides 43 Jahre alt. Diesbezüglich steht fest, dass die für den Einsatz von Ritalin geltende Indikation «bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahren» nicht erfüllt war. Es liegt somit ein sogenannter «Off-Label-Use» vor. 5.1 Nach der Rechtsprechung sind ausnahmsweise die Kosten für ein Arzneimittel der Spezialitätenliste auch zu übernehmen, wenn es für eine Indikation abgegeben wird, für welche es keine Zulassung besitzt (sog. Off-Label-Use oder Einsatz «ausserhalb der Etikette» 2C_93/2008 E. 4.2).