Einen Wechsel der Ritalin-Medikation auf Concerta bei unbekannter Verträglichkeit und Interaktionen sehe er beim aktuellen fragilen Gesundheitszustand (rezidivierende Schübe akuter Gelenkentzündungen) nicht indiziert (IA 17). 4.3 In seiner Beurteilung vom 30. Oktober 2012 (IA 3) hielt der Vertrauensarzt der Beschwerdegegnerin, Dr. E.___, fest, Ritalin sei weder von der Swissmedic noch vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die Behandlung von Erwachsenen zugelassen. Es bestehe eine auf dem Markt zugelassene Behandlungsalternative mit Concerta.