Es bestehe immer noch eine 100 %ige Arbeitsunfähigkeit bei konstanten Schmerzproblematik/Entzündungszeichen bei unterschiedlicher, wechselnder Lokalisation. Einen Absetzversuch von Ritalin in dieser für den Beschwerdeführer schwierigen medizinischen-psychischen-sozialen Situation erachte er zu diesem Zeitpunkt als absolut kontraindiziert (Akten Intras [IA] 19). 4.2 Mit Schreiben vom 25. September 2012 führte Dr. C.___ aus, es mache formal und inhaltlich wenig Sinn, die bis jetzt bewährte und verträgliche Therapie mit Ritalin auf das teurere Concerta zu ändern.