So sei denn auch die Einnahme von Ritalin nach Einschätzung der behandelnden Personen offensichtlich unerlässlich, um im Rahmen eines Behandlungskonzepts die gesundheitlichen Probleme des Beschwerdeführers ganzheitlich angehen zu können. Insbesondere jedoch könne im vorliegenden Einzelfall der Wechsel der Medikation auf ein Alternativpräparat zu erheblichen Komplikationen führen, womit keinesfalls ohne Not eine Veränderung vorgenommen werden sollte, da bei der versicherten Person eine Umstellung tödlich verlaufen oder schwere und chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen könne, und wegen fehlender therapeutischer Alternative keine andere wirksame und zugelassene